An die juristisch gebildeten unter Euch:
Uns droht eine Mietzinserhöhung (die Nachbarin hat den Brief bereits bekommen...). Das Haus gehört dem Kanton und ist sehr alt. Die Miete ist - für die Grösse der Wohnung - bis jetzt eher tief gewesen. Nun wollen sie diese offenbar "den ortsüblichen Tarifen" anpassen.
Ist das erlaubt, wenn sonst (im/am Haus) nichts "verbessert" (z.B. renoviert) wird?
Rechtsfrage: Mietzinserhöhung erlaubt?
Myz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.09.2005
Beiträge: 0

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 0
ja
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 0
hier kannst du selber nachrechnen.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 0
ja - wenn die differenz zur ortsüblichkeit belegt werden kann.
(erna: deine links gegen von "normalen" kostensteigerungen aus. anpassung auf ortsüblichkeit ist dort nicht berücksichtigt.)